Parkplatzabzocke oder gerechte Gebühren?

In Zürich gibt es wieder einmal einen Parkplatzkonflikt, denn ein Komitee aus Parteien des bürgerlich-liberalen Umfelds und Gewerbevereinen hat das Referendum gegen die geplante “Änderung der Vorschriften über die Parkierungs- und Parkuhrkontrollgebühren” ergriffen.

Die Änderung, welche vom Gemeinderat der Stadt Zürich mit einem klaren Mehr von 92:21 angenommen wurde, hat zum Ziel, die Parkgebühren in den so genannten Hochtarifzonen teilweise deutlich zu erhöhen. Diese Preisanpassung wäre die erste Erhöhung der Parkgebühren seit über zwanzig Jahren. Im Gegenzug würden die Betriebszeiten der Parkuhren unter der Woche verkürzt. Spezielle Regeln würden dabei in der neuen Zone Zürich-West gelten.

Die bedeutendste Erhöhung, nämlich um 100% von 50 Rappen auf einen Franken, betrifft das Parkieren für eine halbe Stunde. Ein Anstieg um hundert Prozent klingt natürlich drastisch. Man muss dabei allerdings bedenken, dass viele Parkhäuser in Zürich schon jetzt diesen oder einen noch höheren Ansatz verlangen.

In Oerlikon zum Beispiel kostet die halbe Stunde nur in zwei Parkhäusern weniger als einen Franken. Bei drei der Parkhäuser gibt es zudem keine Option, nur eine halbe Stunde zu bezahlen. Wer nur eine halbe Stunde parkieren möchte, bezahlt trotzdem die Gebühr für eine Stunde. Diese beträgt zur Zeit in diesen Parkanlagen zwei, beziehungsweise drei Franken.1

Bei längeren Parkzeiten würden die Tarife allerdings weniger stark steigen: Bei einer oder zwei Stunden um 50% von 2 auf 3, respektive von 5 auf 7.50 Franken. Bei einer Parkdauer von 3 Stunden wäre es ein Anstieg um 19%, bei 4 Stunden um 5%.

Im Schnitt wären die städtischen Parkplätze damit tatsächlich etwas teurer als die privaten Parkhäuser in Oerlikon, was meiner Meinung nach aber kein schlagendes Argument ist. Schliesslich ist das Parkieren auf städtischen Parkplätzen auch nach der neuen Regelung von 20:00 Uhr abends bis 09:00 morgens und an Sonntagen ganztags gratis, während man in Parkhäusern auch in der Nacht und am Wochenende Gebühren bezahlt. Die Parkhäuser in der Innenstadt verlangen zudem zum Teil weit höhere Gebühren.

Des Weiteren hat die Stadt weder die Aufgabe noch die Pflicht, die kostengünstigsten Parkplätze anzubieten. Insbesondere, da die Erhöhung der Gebühren die Finanzierung der öffentlichen Parkplätze auch über das Jahr 2020 hinaus sichern würde, was zur Zeit nicht der Fall ist (S. 9, Abstimmungszeitung). Wer sich die meist zentral und praktisch gelegenen städtischen Parkplätze nicht leisten möchte, dem steht es frei in einem eventuell etwas vom Ziel entfernten, privaten Parkhaus zu parkieren.

Auch das Argument des Referendumskomitees, eine Erhöhung der Gebühren würde den Geschäften in den Hochtarifzonen schaden, halte ich nicht für überzeugend. Die selben Argumente werden jedes Mal vorgebracht, wenn es darum geht Parkplätze in der Stadt teurer zu machen oder aber ganz aufzuheben. So zum Beispiel, als die Stadt die Aufhebung der Parkplätze am Rennweg beschloss.

Eine Befragung am Rennweg im Jahr 2007 ergab allerdings genau das Gegenteil: Sogar dort, wo die Parkplätze nicht nur verteuert, sondern ganz aufgehoben worden waren, ergaben sich für die Geschäfte keine negativen Konsequenzen: “Die Umsätze und die Kundenfrequenzen haben sich jeweils im Vergleich zum Vorjahresquartal gemäss den GeschäftsinhaberInnen im Jahr 2007 besser entwickelt als 2004.” (S. 30)

Wenn also der komplette Verlust von Parkplätzen keinen negativen Einfluss auf das Einkaufsverhalten hat (“Einkaufen ist das Hauptziel des Rennweg-Besuchs geblieben […]”, S. 4), kann man davon ausgehen, dass auch eine Erhöhung der Parkgebühren keine nachteiligen Folgen für die ansässigen Geschäfte haben wird.

Sollten sich aber durch diese Gebührenerhöhung mehr Autofahrer dazu entscheiden, nicht mehr mit dem Auto in Stadt zu fahren, sondern die hervorragenden öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, wäre das meiner Meinung nach durchaus begrüssenswert.

Aus eigener Erfahrung als Nichtfahrer kann ich den Gegnern garantieren, dass man auch mit dem ÖV “bis in die Morgenstunden” in der Innenstadt verweilen kann. Und das, ohne sich um Promillegrenzen oder Parkbussen Gedanken machen zu müssen.


Nicht berücksichtigt ist hier das Parkfeld der Eishalle, wo zwischen 08:00 und 22:00 Uhr ein stündlicher Tarif von 50 Rappen gilt.